Der Förderverein der Gesamtschule Gangelt-Selfkant
Eine Schule braucht auf vielfältige Art und Weise die Unterstützung der Eltern! Ganz tatkräftig geschieht dies bereits in vielen Bereichen: Nicht nur in den Mitwirkungsgremien, sondern auch beim „gesunden Frühstück“, in den Arbeitsgemeinschaften oder bei Schulveranstaltungen.
Für alle Schulen ist allerdings die Finanzierung von gemeinnützigen Projekten in der Schulgemeinde, die nicht durch den Schulträger abgedeckt werden können, ohne einen Förderverein problematisch. Über einen Förderverein können Spenden eingesammelt und Aktivitäten angeschoben werden. Auch die Unterstützung einzelner bedürftiger Schülerinnen und Schüler ist so möglich.
Darum hat sich auch an unserer Schule am 28.1.2012 ein Förderverein gegründet, der die Schule tatkräftig unterstützt.
In der Mitgliederversammlung vom 07.11.2018 wurde ein neuer Vorstand gewählt - in gewisser Weise die zweite Generation! Hier stellt er sich vor:
Der Vorstand des Fördervereins: Von links nach rechts: |
Kontaktadresse: Förderverein c/o Gesamtschule Gangelt-Selfkant |
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Dem langjährigen Vorstand der "ersten Generation" sei auch an dieser Stelle für die engagierte Mitarbeit beim Aufbau der Schule Respekt und Dank ausgesprochen. Ohne die tatkräftige Unterstützung des Fördervereins hätte sich das Schulleben nicht so positiv entwickeln können. |
Der Vorstand des Fördervereins von 2012 bis 2018 Von links nach rechts: |
Auch Sie können der Schule als Mitglied des Fördervereins helfen. Wir freuen uns über jede "Verstärkung"!
Den Antrag auf Mitgliedschaft erhalten Sie hier:
Natürlich verwendet der Förderverein seine finanziellen Mittel, um die Schule mit zu gestalten und viele Aktivitäten zu ermöglichen. Die Fördermittel können von Einzelpersonen oder auch Gruppen abgerufen werden, wenn die satzungsgemäße Verwendung gewährleistet ist.
Dazu gibt es einen Förderantrag, der im Sekretariat der Schule eingereicht werden kann und über den der Vorstand des Fördervereins beschließt. Den Förderantrag erhalten Sie hier:
Bei zahlreich eingehenden Anträgen können u. U. wegen begrenzter finanzieller Ressourcen nicht alle Bedarfe befriedigt werden. Hier finden Sie die wesentlichen Kriterien, nach denen der Vorstand bei einer Entscheidungsfindung vorgeht: