Die Leistungen aus dem Distanzunterricht werden vollgültig bewertet. Sie fließen entsprechend des zeitlichen Anteils in die Gesamtbewertung ein.

Über die Besonderheiten der Leistungsbewertung im Distanzunterricht der einzelnen Fächer informieren die Fachlehrer*innen.

Siehe auch https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/rechtliche-grundlagen